Mitglied werden

Wie werde ich Mitglied der Genossenschaft?

  • Grundlage für eine Mitgliedschaft in der GWG „Bauverein Babelsberg“ eG ist die Satzung der Genossenschaft. Danach ist die Nutzung der Wohnungen an die Mitgliedschaft in der Genossenschaft gebunden.
  • Mitglieder können Einzelpersonen, Personengesellschaften und juristische Personen werden.
  • Der Erwerb der Mitgliedschaft ist mit der Übernahme eines Geschäftsanteils (Pflichtanteil), der Zahlung eines einmaligen Eintrittsgeldes in Höhe von 65,00 Euro und der Anerkennung der Satzung unserer Genossenschaft verbunden.
  • Der Aufnahmeantrag wird in der Geschäftsstelle unserer Genossenschaft gestellt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der Genossenschaft.
  • Ein Geschäftsanteil beträgt entsprechend der Satzung 500,00 Euro. Mit der Überlassung einer Wohnung sind entsprechend der Wohnungsgröße weitere Geschäftsanteile (pro Wohnraum 500,00 Euro) zu übernehmen. Diese Anteile sind Ihr Beitrag am Eigenkapital der Genossenschaft.
  • Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von einem Jahr zum Ende eines Geschäftsjahres (gleich Kalenderjahr) gekündigt werden. Details legt die Satzung fest.

Bewerbungsformular und weitere Informationen

Derzeit gibt es eine große Nachfrage zu einer Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft. Auf Grund des geringen Bestandes an Wohnungen, können wir Aufnahmen als Genossenschaftsmitglied nur in Verbindung mit einer Wohnraumvergabe vornehmen.

Eine Wohnungsbewerbung kann auch abgegeben werden, ohne Genossenschaftsmitglied zu sein. Allerdings ist die Anzahl der 4 Raum- Wohnungen in unserer Genossenschaft sehr begrenzt, so dass wir hierfür zurzeit nur Anmeldungen von Genossenschaftsmitgliedern annehmen können.

Wie funktioniert unsere Genossenschaft?

  • Die Grundprinzipien einer Genossenschaft sind Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Die Genossenschaft setzt sich aus ihren Mitgliedern zusammen. Sie ist eine demokratische Unternehmensform.
  • Die Mitgliederversammlung wählt den Aufsichtsrat bzw. die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder für 3 Jahre direkt. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand für 5 Jahre und begleitet ihn in seiner Arbeit. Der Vorstand leitet die Genossenschaft.
  • Der Zweck der Genossenschaft ist vorrangig die Förderung der Mitglieder, indem eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung gewährleistet wird. Hierfür wird der Wohnungsbestand entsprechend den Bedürfnissen der Mitglieder angepasst und verwaltet.